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Chambre administrative

Als oberste Beschwerdeinstanz in Verwaltungsangelegenheiten entscheidet die Chambre administrative de la Cour de justice (Oberverwaltungsgericht) in Beschwerdeverfahren betreffend Streitigkeiten zwischen kantonalen oder kommunalen Dienststellen und Privatpersonen.

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Adresse

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Rue de Saint-Léger 10
1205 Genève

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Mittwoch, 1. Mai 2024, ausnahmsweise geschlossen

Das Cour de droit public bleibt geschlossen.

Während dieser Zeit müssen Berufungen bei der chambre administrative unbedingt am Schalter des Cour pénale oder des Cour civile zu den angegebenen Zeiten eingereicht werden.

Wiederaufnahme der unten angegebenen üblichen Öffnungszeiten ab dem 2. Mai 2024.
 

Telefonschalter 

Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 13.30-16.00

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Chambre administrative
Case postale 1956
1211 Genève 1

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Die Chambre administrative entscheidet in erster Instanz über Beschwerden gegen kantonale Verfügungen und in zweiter Instanz über Beschwerden gegen Entscheide des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts (Tribunal administratif de première instance).

In erster Instanz

urteilt die Kammer insbesondere über Beschwerden in den Bereichen

  • öffentliches Beschaffungswesen (z. B. im Zusammenhang mit Ausschreibung, Ausschluss vom Vergabeverfahren oder Zuschlag),
  • Raumplanung (z. B. im Zusammenhang mit Gebäudeklassifizierungen oder kommunalen Nutzungsplänen),
  • öffentlicher Dienst (bei Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen, wie z. B. Beschwerden von Beamten gegen Verweis oder Entlassung),
  • reglementierte Berufe (z. B. bei Sanktionen gegen Anwältinnen oder Anwälte, Ärztinnen oder Ärzte),
  • Schul- und Hochschulrecht (z. B. Verweigerung der Wiederholung eines Schuljahres oder Ausschluss aus einer Fakultät),
  • Einbürgerung (z.B. Ablehnung der Einbürgerung oder Sistierung des Verfahrens),
  • Tierhaltung (z. B. vorläufige oder endgültige Beschlagnahme von Tieren),
  • Betrieb öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen (z. B. Verweigerung oder Entzug einer Betriebsgenehmigung, Bussgelder wegen Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften),
  • Sozialhilfe (z. B. Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen finanziellen Leistungen),
  • Unterstützung der Opfer von Straftaten (z. B. in Zusammenhang mit Schmerzensgeld oder anderen Leistungen für Opfer von Straftaten),
  • Strafvollzug (z. B. bei Disziplinarstrafen während der Haft),
  • sowie in vielen anderen Bereichen wie Schifffahrt, öffentlicher Raum, Wohnen, Taxis usw.

 

In zweiter Instanz

entscheidet die Chambre administrative als Beschwerdeinstanz gegen Urteile des Tribunal administratif de première instance (erstinstanzliches Verwaltungsgericht) insbesondere in den Bereichen

  • Steuerrecht (direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern, Stempelsteuer, kommunale Gewerbesteuer),
  • Ausländerrecht (z. B. Aufenthaltsbewilligung und Haft im Rahmen eines Weg- oder Ausweisungsverfahrens),
  • Bau- und Umweltrecht (z. B. Bau- und Abrissgenehmigungen, Bussen für Ablagerung von Abfällen im öffentlichen Raum, Bussen für Baumfällungen),
  • Strassenverkehrsrecht (z. B. Entzug des Führerausweises oder des Fahrzeugausweises),
  • Annäherungs- und Kontaktverbote bei häuslicher Gewalt (z. B. Einspruch gegen Annäherungsverbote oder Anträge auf deren Verlängerung),
  • Enteignung im öffentlichen Interesse durch den Kanton oder eine Gemeinde (Schätzung und Entschädigung).

Organisation

Ein kollegiales und multidisziplinäres Gericht

Der Chambre administrative gehören 7 amtlichen Richter/innen, darunter ein/e Präsident/in und ein/e Vizepräsident/in an. Die Richter/innen arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen sowie Gerichtsschreibern und -schreiberinnen zusammen, die sich um den verwaltungstechnischen Ablauf des Verfahrens kümmern und die Sitzungsprotokolle verfassen.

Die Chambre administrative tagt je nach den zu behandelnden Fällen als Sektion (3 Richter/innen) oder als Plenum (5 Richter/innen).

Sie erteilt keine Rechtsberatung.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Eine Beschwerde bei der Chambre administrative besteht aus mehreren Schritten:

1. Einreichen der Bescherde

Sie müssen Ihre Beschwerde in 2 Exemplaren, schriftlich und in französischer Sprache, datiert und unterzeichnet an die Chambre administrative schicken oder direkt am Schalter der Kammer oder bei der Zentralkanzlei (Greffe universeleinreichen.

Ihre Beschwerdeschrift muss zwingend

  •  Kopie der Verwaltungsverfügung oder der erstinstanzlichen Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, enthalten,
  • die Tatsachen und Argumente zur Rechtfertigung Ihrer Beschwerde genau darlegen,
  • angeben, was Sie erreichen wollen und
  • alle zweckdienlichen Belege als Beilage enthalten.

2. Zahlung eines Kostenvorschusses

Bei Eröffnung des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen Kostenvorschuss zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Beschwerde richtet.

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

 

3. Untersuchung

Das Verfahrens wird hauptsächlich mittels Schriftwechsel durchgeführt.

Sofern die Beschwerde nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, fordert die beauftragte Richterin oder der beauftragte Richter die Behörde, die die Verfügung erlassen oder den Entscheid getroffen hat, auf, zu den in Ihrer Beschwerdeschrift vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen.

Falls zweckdienlich, kann die Chambre administrative zusätzliche Ermittlungshandlungen anordnen, um den Fall zu entscheiden (z. B. Partei- oder Zeugenanhörung, Augenschein, Anforderung neuer Dokumente oder Informationen von Dritten).

 

4. Abschluss des Verfahrens

Nach Abschluss des Verfahrens verkündet das Gericht seinen Entscheid (Urteil), der Ihnen per Einschreiben zugestellt wird.

Fragen/Antworten

Parteien, deren Anhörung angeordnet wurde, müssen persönlich erscheinen; juristische Personen benennen eine Vertretung.

Auch wenn keine Anhörung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Verhandlungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice (Sozialversicherungskammer des Obergerichts) teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Reichen Ihre Mittel nicht aus, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Anwaltshonoraren und Gerichtskosten, die Sie allerdings zurückzahlen müssen, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Thema Unentgeltliche Rechtspflege.

 

 

Siehe auch

Cour de justice

Die Cour de justice (Obergericht) ist die kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen entscheidet sie als einzige kantonale Instanz.

Tribunal administratif de première instance

Das Tribunal administratif de première instance entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, um die in einen Gerichtsverfahren anfallenden Gerichtsgebühren sowie die Kosten Ihres anwaltlichen Beistands zu begleichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen.