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Tribunal pénal

Das Tribunal pénal entscheidet erstinstanzlich in Strafverfahren.

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Adresse

Adresse

Rue des Chaudronniers 9
Gebäude H

1204 Genève

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Telefonschalter

Öffnungszeiten
08.30-12.00 / 13.30-16.30

Nur für Anwältinnen und Anwalte, im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Tribunal des mesures de contrainte:

Schreiben Sie uns

Tribunal pénal
Case postale 3715
1211 Genève 3

Präsidentschaft und Direktion

  • Herr Yves MAURER-CECCHINI

    Präsident

  • joelle_laich_003b-web_106x106.png

    Frau Joëlle LAICH

    Direktorin

Zusammensetzung

Organisation

Das Tribunal pénal besteht aus 5 Gerichten und ist in 2 Sektionen unterteilt.

Eine Sektion umfasst die 3 Prozessgerichte, die in erster Instanz für die Entscheidung über Straftaten zuständig sind, nämlich:

Die andere umfasst die beiden Vollstreckungsgerichte, nämlich:

Fragen und Antworten

Sie sollten sich erneut an das Tribunal pénal wenden, um eine neue Vorladung zu erhalten.

Sie müssen sich schriftlich an das Tribunal pénal wenden; danach entscheidet die Verfahrensleitung.

Sie sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, der Ausschluss der Öffentlichkeit wird ausdrücklich angeordnet. Personen unter 16 Jahren dürfen jedoch nur mit Genehmigung der Richterin oder des Richters an einer Verhandlung teilnehmen.

Ja, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich an die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter richten.

Wenden Sie sich an den Service des contraventions.

Siehe auch

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.