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Bei der Justizbehörde arbeiten

Bei der Judikative zu arbeiten bedeutet, für eine Institution zu arbeiten, die Ihnen attraktive und anregende Arbeitsbedingungen bietet, die den Veränderungen in der Gesellschaft entsprechen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital: Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Arbeitsumfeld zu bieten, das ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung förderlich ist.

Arbeitszeit: Anpassung und Flexibilität

Wir sind uns dessen bewusst, dass es für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist, ihr Berufs- und Privatleben miteinander vereinbaren zu können.

Die Judikative ist bestrebt, dieses Gleichgewicht durch Lösungen zu fördern, die es Ihnen ermöglichen, Zeit und Arbeitsort so flexibel wie möglich zu gestalten, sofern dies mit den Bedürfnissen der Gerichte und der Dienststellen vereinbar ist.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit zu gestalten?

  • Telearbeit: die Möglichkeit, Aufgaben, die normalerweise in den Räumlichkeiten der Judikative erledigt werden, in Fernarbeit, im Prinzip von Ihrem Wonsitz aus, zu erledigen.
  • Flexible Arbeitszeiten (ab 1. Juli 2021): die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit ausserhalb bestimmter fester Zeiten frei einzuteilen, wobei die Bedürfnisse der Prozessbeteiligten, die Zwänge der Institution und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt werden.
  • Möglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf Wunsch in Teilzeit zu wechseln, wenn dies mit dem reibungslosen Ablauf der Einrichtung vereinbar ist.

Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit

Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein grundlegendes Anliegen unserer Institution. Wir sind bestrebt, Ihnen ein Arbeitsumfeld zu bieten, das Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Lebensqualität förderlich ist.

Die Judikative sorgt für die Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch individuelle oder kollektive Unterstützungsmassnahmen, mit oder ohne Verbindung zur beruflichen Tätigkeit. Unser Ziel: die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, zu ihrer Genesung beizutragen und sie zu ermutigen, am Arbeitsplatz zu bleiben oder in den Beruf zurückzukehren.

Entwicklung von Kompetenzen

In einer sich ständig verändernden Welt wissen wir, wie wichtig es für Sie ist, Ihr Wissen regelmässig zu bereichern und Ihre Karriere weiterzuentwickeln. Die Judikative stellt die Kompetenzentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Personalstrategie.

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Entwicklung in ihrem Berufsleben:

  • Fort- und Weiterbildung: regelmässiger Zugang zu Fortbildungsprogrammen, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern, sich an Veränderungen in Ihrer Tätigkeit anzupassen und Ihre Kompetenzen für die berufliche Entwicklung innerhalb der Judikative zu entwickeln.
  • Berufliche Mobilität: Unterstützung im Rahmen Ihrer beruflichen Projekte.

Empfang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Judikative legt besonderes Augenmerk auf den Empfang und die Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir halten dies für einen grundlegenden Schritt, um ein Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln und den Zusammenhalt der Einrichtung zu fördern.

Ihr Empfang bei der Judikative: in Stichpunkten

Sobald Sie Ihr Amt antreten, erhalten Sie:

  • Alle Informationen und Mittel, die Sie benötigen, um Ihre Stelle anzutreten.
  • Messbare Ziele, die es Ihnen ermöglichen, während der Probezeit Ihren Integrationsgrad und Ihre Fortschritte beim Erwerb oder der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten zu bewerten.
  • Einen Fortbildungsplan, der es Ihnen ermöglicht, die erwarteten Kompetenzen zu entwickeln. Bei Positionen, die mit den Justizberufen zusammenhängen, wie Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, Juristin oder Jurist und Kanzlistin oder Kanzlist, werden die neuen oder neu ankommenden während ihrer Einarbeitungszeit von einer Fachreferentin oder einem Fachreferenten begleitet.

Arbeitsverhältnisse

Servicebeziehungen werden unter anderem geregelt durch folgende Gesetze:

  • Das Organisationsgesetz der Rechtspflege (LOJ – E 2 05)
  • Das Allgemeine Gesetz über das Personal der kantonalen Verwaltung, der Judikative und der öffentlichen medizinischen Anstalten (LPAC – B 5 05)
  • Das Personalreglement der Judikative (RPPJ – E 2 05.50)

Festangestellte Mitarbeiter sind auf unbestimmte Dauer angestellt. Die Probezeit beträgt 3 Monate. Der Beamtenstatus wird nach Ablauf der Probezeit von 2 Jahren erlangt, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt hat.

Hilfskräfte werden für eine bestimmte Dauer eingestellt, um temporäre Aufgaben zu erfüllen.

Eine Fachkraft wird aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eingestellt, um einen befristeten Auftrag von begrenzter Dauer auszuführen.

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1204 Genève

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Mittwoch, 1. Mai 2024, ausnahmsweise geschlossen

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Siehe auch

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