Schematische darstellung des verwaltungsrechtlichen zweigs
Dabei gewährleisten die Verwaltungsgerichte die Kontrolle über die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen.
Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.
Dabei gewährleisten die Verwaltungsgerichte die Kontrolle über die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen.