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Synonymes
Erstinstanzliches Verwaltungsgericht Verwaltungsgerich

Ja, denn es handelt sich um eine Pflicht, der sich Ihr/e Arbeitgeber/in nicht widersetzen darf. Ihr Lohn darf nicht gekürzt werden, wenn Sie wegen einer Vorladung als Zeuge von Ihrem Arbeitsplatz abwesend sind. Ein Zeuge darf keine Lohneinbusse erleiden.

Ja, das Opfer einer Beeinträchtigung in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität, das als Zeuge oder Auskunftsperson vorgeladen wird, darf sich von einer Vertrauensperson oder einem Berater seiner Wahl begleiten lassen. Es kann ferner die Antwort auf Fragen verweigern, die seine Intimsphäre berühren, und verlangen, in Abwesenheit der Parteien angehört zu werden.

Ja, Sie müssen erscheinen. Der Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland kann ein Nichterscheinen nicht rechtfertigen.

Sie kann zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden dauern, je nachdem, wie genau Sie die Tatsachen kennen und wie nützlich Ihre Aussage ist. Bei langen Anhörungen kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft beschliessen, Sie erneut vorzuladen, um die Befragung fortzusetzen.

Nein, das ist nicht nötig.

Informationen für Zeugen

Sie sind als Zeuge vorgeladen und möchten wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Als Zeuge auszusagen ist eine Bürgerpflicht, die präzisen Regeln unterliegt und für die aussagepflichtige Person Rechte und Pflichten beinhaltet.

Sie können Ihre Beschwerde an das Gericht richten

Eine per E-Mail an das Tribunal administratif de première instance gerichtete Beschwerde ist unzulässig.

Die Beschwerdeschrift und alle anderen Unterlagen sind in so vielen Exemplaren an das Gericht zu senden bzw. bei diesem einzureichen, wie es Verfahrensparteien gibt, zusätzlich ein Exemplar für das Gericht.

Ja, ausser wenn das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit anordnet.

Reichen Ihre Mittel nicht aus, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Anwaltshonoraren und Gerichtskosten, die Sie allerdings zurückzahlen müssen, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Thema Unentgeltliche Rechtspflege.

 

 

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