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Ministère public
Case postale 3565
1211 Genève 3
Gebrauchsregeln
- Nur der Postweg oder die elektronische Übermittlung im Sinne von Art. 110 Abs. 2 CPP gewährleistet, dass die Staatsanwaltschaft Ihren Antrag berücksichtigt.
- Ihrer Email muss ein unterschriebenes und eingescanntes Schreiben in Form eines Anhangs beiliegen, in dem Sie die Gründe für Ihr Schreiben angeben, sowie eventuell nützliche Anhänge in Form eines pdf / Scans.
- Eine in der Email selbst enthaltene Kommunikation wird nicht berücksichtigt.
- Eventuelle Hinweise auf die Dringlichkeit haben keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Sendung.
- Emails werden nur während der Geschäftszeiten geprüft.
- Auf eine blosse Email werden keine Informationen erteilt.