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Efax

Ersatz von FAX-Übermittlungen

Seit dem Wegfall des Faxgerätes haben Sie die Möglichkeit, eine Email an die auf unserer Seite aufgeführten Email-Adressen zu senden:

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Route de Chancy 6B
1213 Petit-Lancy

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8h-12h / 14h-17h

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8.30-12.00 / 14.00-17.00

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Ministère public
Case postale 3565
1211 Genève 3

Gebrauchsregeln

  • Nur der Postweg oder die elektronische Übermittlung im Sinne von Art. 110 Abs. 2 CPP gewährleistet, dass die Staatsanwaltschaft Ihren Antrag berücksichtigt.
  • Ihrer Email muss ein unterschriebenes und eingescanntes Schreiben in Form eines Anhangs beiliegen, in dem Sie die Gründe für Ihr Schreiben angeben, sowie eventuell nützliche Anhänge in Form eines pdf / Scans.
     
  • Eine in der Email selbst enthaltene Kommunikation wird nicht berücksichtigt.
     
  • Eventuelle Hinweise auf die Dringlichkeit haben keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Sendung.
     
  • Emails werden nur während der Geschäftszeiten geprüft.
     
  • Auf eine blosse Email werden keine Informationen erteilt.