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Justizreformen

In den letzten fünfzehn Jahren hat sich das Bundes- und kantonale Recht stark verändert, so vor allem durch die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Vereinheitlichung der Zivil- und Strafverfahren. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Reformen, die die Justizorganisation und die personelle Ausstattung der Gerichte tiefgreifend verändert haben.

Die Verwaltungsreform im Jahr 2009

Am 1. Januar 2009 ist das neue Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft getreten, das 2 Prinzipien angepasst werden sollte, nämlich:

«Revolution» der Genfer Justiz im Jahr 2011

Die Verfahren im Straf- und Zivilrecht erlebten tiefgreifenden Änderungen als Folge des Inkrafttretens der Schweizerischen Zivilprozessordnung und der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011, welche die bis anhin geltenden verschiedenen kantonalen Gesetzgebungen ersetzten. Gleichzeitig wurden im Verwaltungsgerichtsverfahren organisatorische Änderungen vorgenommen.

Diese Änderungen, die unter anderem die Schaffung neuer Gerichte mit sich brachten, haben die Arbeitsweise der Genfer Justiz in Bezug auf die Rechtssuchenden stark verändert.

Revision des Erwachsenen- und Kindesschutzrecht im Jahr 2013

Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutz-, Personen- und Abstammungsrecht in Kraft getreten (Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (Erwachsenen- und Kindesschutzgericht) ersetzt das frühere Vormundschaftsgericht.

Umsetzung der Genfer Verfassung vom 14. Oktober 2012

Im Jahr 2014 wurde in Anwendung von Artikel 124 der Verfassung der Republik und des Kantons Genf vom 14. Oktober 2012 eine neue Kammer innerhalb der Cour de droit public de la Cour de justice geschaffen: die Chambre constitutionnelle. Die Chambre constitutionnelle entscheidet über Beschwerden gegen Verfassungsgesetze und Reglemente des Staatsrats; sie entscheidet Streitigkeiten im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen und äussert sich zur Gültigkeit von Volksinitiativen.

Im Jahr 2016 wurden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und beisitzende Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Tribunal des prud'hommes gemäss Artikel 123 der Genfer Verfassung geändert. Das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte vom 25. November 2016 wurde geändert, um die Bestimmungen an die Genfer Verfassung anzugleichen. Die vorgenommenen Änderungen ermöglichen eine Erleichterung und Vereinfachung der Wählbarkeitsbedingungen von Arbeitsrichterinnen und -Richtern und eine Änderung des Status der Schiedsrichterinnen, Schiedsrichter und Beisitzer der Tribunal des prud'hommes.

Im Jahr 2016 wurde die Zusammensetzung der Conseil supérieur de la magistrature überarbeitet, um Artikel 126 der Genfer Verfassung zu entsprechen. Die Gesetzgeberin oder der Gesetzgeber führt die Möglichkeit ein, dass die Conseil supérieur de la magistrature stellvertretende Mitglieder aufnehmen kann, und sieht vor, dass die Mitglieder aus der Judikative in der Minderheit sind (4 von 9 Mitgliedern, d.h. die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, die Präsidentin oder der Präsident des Cour de justice und zwei amtliche Richterinnen oder Richter).

Erhöhung der Arbeitsbelastung und Änderungen im Personalbestand

Als Folge des Inkrafttretens der Schweizer Strafprozessordnung 2013 wurde die Strafgerichtsbarkeit personell gestärkt. So wurde die Staatsanwaltschaft zwischen 2013 und 2014 um 8 zusätzliche Posten erweitert und die Anzahl der hauptamtlichen Richterstellen am Tribunal pénal von 17 auf 20 erhöht.

Mit dem Inkrafttretens der Artikel 66a bis 66d des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) über die obligatorische Landesverweisung krimineller Ausländer/innen wurde es im Jahr 2016 nötig, das Tribunal pénal mit 23 hauptamtlichen Posten auszustatten, also 3 mehr als vorher.

Im Jahr 2018 wurde das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant mit neun hauptamtlichen Posten ausgestattet, d.h. einem mehr als vorher, da die Arbeitsbelastung des Gerichts massiv gestiegen ist, weil es die von ihm eingeleiteten Massnahmen kontinuierlich überwachen und jeglicher Veränderung in der Situation der geschützten Personen, über die es informiert wird, anpassen muss.