Schematische Darstellung der Zivilgerichtsbarkeit
Die Zivilgerichte sind auch im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs (Rechtsöffnung, Arrest und Nachlassvertrag) zuständig.
Um ihre Urteile fällen zu können, laden die Gerichte die Parteien und allfällige Zeugen zur Einvernahme vor und ordnen Sachverständigengutachten an.