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Bessere Unterstützung hilfs- und schutzbedürftiger Personen

Das Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (Erwachsenen- und KindesschutzgerichtTPAE) hat eine umfassende Reform in Bezug auf die operative Führung seiner Beistandspersonen und Beauftragten in Angriff genommen. Ausserdem arbeitet es eng mit dem kantonalen Département de la cohésion sociale zusammen, um den Erwachsenenschutz zu verbessern.

Ziel der Reform ist es, mehr noch als bisher die schutzbedürftige Person in den Mittelpunkt zu stellen und ihr die bestmögliche, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung zukommen zu lassen.

Eingehen auf konkrete Bedürfnisse

Dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant obliegt der Schutz der natürlichen Personen während ihres gesamten Lebens, von der Kindheit über das Erwachsenenalter bis hin zum Erbfall (Friedensgericht). Es greift ein, wenn innerhalb der Familie, bei nahestehenden Personen oder spezialisierten Institutionen keine zufriedenstellende Lösung für die hilfs- und schutzbedürftige Person gefunden werden kann.

Die gerichtlichen Schutzmassnahmen greifen unter der doppelten Voraussetzung, dass die schutzbedürftige Person selbst zur Wahrung ihrer Interessen nicht fähig ist und eine Unterstützung durch nahestehende Personen oder öffentliche und private Einrichtungen nicht ausreicht.

In der vom Département de la cohésion sociale (DCS) und der Genfer Justiz (PJ) gemeinsam organisierten «Arbeitsgruppe Erwachsenenschutz» haben sich Akteure der verschiedensten Bereiche zusammengetan, um mittels einer allgemeinen Bestandsaufnahme die zu einem besseren Schutz der hilfsbedürftigen Person notwendigen Massnahmen zu identifizieren. Anschliessend haben beide Behörden gemeinsam verschiedene Abklärungen durchgeführt, um die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu überprüfen und konkrete Verbesserungen vorzuschlagen.

Das Tribunal de protection de l'adulte et de l’enfant (TPAE) hat seinerseits einen Entwurf zur besseren Begleitung der Mandatspersonen vorgelegt.

Operative Führung der Mandatstragenden

 Das im Februar 2021 von den Justizbehörden gestartete Projekt «Gestion des mandataires» soll die wichtigsten auf gerichtlich angeordnete Mandate, in erster Linie also auf Beistandschaften und Nachlassverwaltungen, anwendbaren Grundsätze definieren.

Aus Richtern und Richterinnen sowie Mitarbeitenden des TPAE und Vertretungen der weiteren Partner (private Mandatstragende, Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde SPAd und SPMi) zusammengesetzte Gremien arbeiten derzeit an einer Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis (Ist-Zustand), identifizieren Möglichkeiten bzw. Bedarf für Änderungen (Soll-Zustand) und arbeiten an deren Umsetzung.

Das Projekt umfasst verschiedene Handlungsstränge.

Grundsätze

  • Definition der auf die Mandatsverwaltung anwendbaren Regeln und Grundsätze : Rekrutierung, Ernennung, Bestimmung der Aufgaben der Mandatstragenden und Nachfolge; Ausarbeitung von Mechanismen zur Optimierung der Mandatsumsetzung.

Register der Mandatstragenden

  • Erstellung eines Registers, in dem sämtliche relevanten Informationen über alle privaten und professionellen Mandatstragenden zusammengefasst sind, insbesondere um diejenige Person zu identifizieren, die in Anbetracht der Bedürfnisse der zu schützenden Person und der Besonderheiten des Einzelfalls am besten für die Aufgabe geeignet ist.

Begleitung der Massnahme und ständige Evaluierung der konkreten Situation der schutzbedürftigen Person

  • Überprüfung der Regeln betreffend die Aufsicht über die Tätigkeit der Mandatstragenden in Genf und Ausarbeitung eines neuen Überwachungsmodells.

Zum Schutz und zur Begleitung der besonders hilfs-und schutzbedürftigen Personen im Kanton Genf haben das Département de la cohésion sociale (DCS) und die Genfer Justizbehörden ausserdem ein ehrgeiziges Programm mit dem Titel «Repenser la protection de l'adulte pour l'avenir» (RePAir, Die Zukunft des Erwachsenenschutzes überdenken) ins Leben gerufen.

Fragen und Antworten

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Bei der Errichtung einer Beistandschaft berücksichtigt das Gericht das Ausmass der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit und passt die angeordneten Massnahmen der konkreten Situation an. Dabei kann es unter 4 Formen der Beistandschaft wählen, die Ihre Selbstständigkeit unterschiedlich stark einschränken, und kann diese je nach konkreter Situation auch kombinieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenschutz

 

Siehe auch

Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant

Dem Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant obliegt der Schutz der natürlichen Personen während ihres gesamten Lebens, von der Kindheit über das Erwachsenenalter bis hin zum Erbfall. Es greift ein, wenn innerhalb der Familie, bei nahestehenden Personen oder spezialisierten Institutionen keine zufriedenstellende Lösung für die hilfs- und schutzbedürftige Person gefunden werden kann.

Beistände und Beauftragte

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zur Ernennung eines Beauftragten, zu seinen Aufgaben, zur Vergütung usw. sowie zur Beendigung des Auftrags. 

Erwachsenenschutz

Das Erwachsenenschutzrecht greift ein, wenn die Interessen oder das Wohlergehen eines Erwachsenen gefährdet sind.

Kindesschutz

Das Kindesschutzrecht greift ein, wenn die Elternrechte und -pflichten geregelt werden müssen oder die harmonische Entwicklung des Kindes gefährdet ist.