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Aufgaben der Justiz

Die Aufgabe der Justiz, der dritten Staatsgewalt, ist es, mit Würde, Strenge, Beharrlichkeit, Sorgfalt und Menschlichkeit allen gleichermassen Recht zu sprechen, Armen wie Reichen, Schwachen wie Mächtigen, Fremden wie Einheimischen.

Während das Parlament (Grand Conseil) die kantonalen Gesetze ausarbeitet und die Regierung (Conseil d’État) sie umsetzt, kontrollieren die Gerichte die Anwendung dieser Gesetze sowie die des Bundesrechts.

Man unterscheidet 3 Hauptbereiche der Justiz:

Die Bundesverfassung garantiert das Recht jeder Person auf ein Gerichtsverfahren; die Gerichte sind somit die Garanten des Rechtsstaats.

Dank ihrer Unparteilichkeit und der Qualität ihrer Arbeit können die Rechtssuchenden in Sicherheit leben, mit der Garantie, dass die Gesetze für alle gleich und gerecht angewandt werden. Derart tragen die Gerichte zur Lebensqualität der Bevölkerung und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft bei.

Siehe auch

Zivilgerichtsbarkeit

Die Zivilgerichtsbarkeit sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen zuständig.

Strafgerichtsbarkeit

Die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte verfolgen und bestrafen gesetzlich verbotene Verhaltensweisen, d.h. Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.