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Informationen für Dienstleister

Fachleute, Logistik- und Dienstleistungsunternehmen finden hier praktische Hinweise zu den Öffnungszeiten der Justizgebäude, zum Erhalt von Zutrittsausweisen sowie zu den in den Gebäuden erlaubten Gegenstände.

Sicherheitsvorrichtungen

Um die Qualität der Arbeit der Gerichte zu gewährleisten, sind alle Räumlichkeiten der Genfer Justiz mittels Zutrittskontrollen gesichert.

Am Eingang der Gebäude muss eine Sicherheitsschleuse passiert werden und alle Taschen und Gepäckstücke werden durchleuchtet.

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Lieferungen

Zutrittt

Alle Bestellungen müssen an die auf dem Bestellschein angegebene Stelle geliefert werden. Logistikunternehmen können bei Problemen die Informationsblätter der Gerichte oder die Zugangspläne einsehen.

Parkmöglichkeiten

Es ist nicht möglich, in der Nähe der Gerichtsgebäude zu parken. Die Entladezonen sind für das befugte Gerichtspersonal reserviert. Um sie zu benutzen, muss ein diesbezüglicher Antrag bei der Sicherheitszentrale gestellt werden.

Kontakt

Wenn nötig, können Sie uns bei Ihrer Ankunft über die Gegensprechanlagen kontaktieren.

Zugangsvoraussetzungen

Dienstleistungs- und andere Unternehmen müssen sich vorab registrieren lassen, und ihre Mitarbeitenden müssen sich einem Genehmigungsverfahren unterziehen. Die Genehmigung wird frühestens 4 Werktage nach Antragstellung ausgehändigt und bleibt 12 Monate gültig.

Um die Gerichtsverhandlungen nicht zu stören, sind Lärmbelästigungen während der Arbeitszeiten der Gerichte so weit wie möglich zu begrenzen. Lärmintensive Tätigkeiten müssen ausserhalb dieser Zeiten oder, wenn möglich, am Wochenende stattfinden.

Die Mitarbeitenden mit Zutrittsausweis melden sich bei Ankunft an einer der Sicherheitskontrollen und weisen einem amtlichen Ausweis vor.

Verbotene Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Gegenstände in den Gerichtsgebäuden verboten (nicht abschliessende Liste):

  • Schusswaffen, Selbstverteidigungswaffen und vergleichbare Gegenstände (Pistole, Pfefferspray, Waffennachbildung, Munition usw.);
  • Stichwaffen, scharfe, spitze und vergleichbare Gegenstände (jede Art von Messer, Regenschirm mit spitzer Spitze, Eispickel, Glasgegenstände usw.);
  • Leichte Verkehrsmittel (Skateboard, Rollerblades, Trottinett, Fahrrad usw.);
  • Stumpfe und vergleichbare Gegenstände (Helm, Stativ, Selfi Sticks, Gummiknüppel, Stock usw.);
  • Flüssigkeiten und weiche Materialien (Getränke, Salben, Brotaufstrich, Marmelade usw.);
  • gefährliche Stoffe und Materialien (Sprengstoff, brennbare Materialien, Chemikalien usw.);
  • Behälter und Gefässe (Aerosole, Flaschen aller Art, Glasbehälter, Dosen, Thermoskannen usw.);
  • Gegenstände, die bei Demonstrationen verwendet werden (Fahnen, Transparente, Plakate, Sprühdose usw.);
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde).

Eingeschränkt zulässige Gegenstände

Die folgenden Gegenstände sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

  • feste Nahrung in Einwegverpackungen (ausser in den Gerichtssälen);
  • leere durchsichtige Plastikflaschen;
  • Assistenzhunde;
  • für Dienstleister: ihre Arbeitsgeräte.

Besondere Zutrittsanträge

Für alle besonderen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Sicherheitszentrale.

Zutritt mit Zutrittsausweis

Dienstleister mit Zutrittsgenehmigung müssen an der ihrem Einsatzort entsprechenden Sicherheitskontrolle einen Identitätsnachweis vorweisen.

 

Gerichtsgebäude (Eingang Place du Bourg-de-Four 1)

Gebäude A, B, C, D, E, F, G, H und Y

Öffnungszeiten der Sicherheitskontrolle:

07.30-18.00

Gebäude A
  • Cour de justice – cours civil et pénal (Obergericht – zivil- und strafrechtliche Kammer), Place du Bourg-de-Four 1
  • Greffe universel (Zentralkanzlei), Place du Bourg-de-Four 1
  • Secrétariat général (Generalsekretariat), Place du Bourg-de-Four 1
  • Direction de la communication, place du Bourg-de-Four 1
  • Direction des ressources humaines (Personalabteilung), Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude B
  • Service des affaires juridiques (Rechtsabteilung), Place du Bourg-de-Four 1
  • Greffe des traductions et interprétations (Zentralstelle Sprachdienstleistungen), Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude C
  • Direction de la communication (Kommunikations- und Medienabteilung), Place du Bourg-de-Four 1
  • Cellule santé (Gesundheitsdienst), Place du Bourg-de-Four 1
  • Direction des opérations logistiques, immobilières et financières (Abteilung Logistik, Immobilien und Finanzen), Place du Bourg-de-Four 1
  • Greffe de l'assistance juridique (Kanzlei für unentgeltliche Rechtspflege), Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude D
  • Direction des systèmes d'information (IT-Abteilung), Rue des Chaudronniers 3
Gebäude E
  • Cellule santé, rue des Chaudronniers 5
Gebäude F
  • Tribunal des mineurs (Jugendstrafgericht), Rue des Chaudronniers 7
Gebäude G
  • Bibliothèque centrale (Zentralbibliothek), Place du Bourg-de-Four 1
Gebäude H
  • Tribunal pénal (erstinstanzliches Strafgericht), Rue des Chaudronniers 9
Gebäude Y
  • Cour de justice – Cour de droit public (Obergericht – öffentlichrechtliche Kammer), Rue de Saint-Léger 10

Zone Rive (Eingang Rue des Glacis-de-Rive 4-6)

Gebäude U, L und M

Öffnungszeiten:

07.30-18.00

  • Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (Kindes- und Erwachsenenschutzgericht), Rue des Glacis-de-Rive 4-6 (Gebäude U)
  • Tribunal administratif de première instance (erstinstanzliches Verwaltungsgericht), Rue Ami-Lullin 4 (Gebäude L)
  • Tribunal des prud'hommes (Arbeitsgericht), Boulevard Helvétique 21 (Gebäude M)

Ministère public (Staatsanwaltschaft), Route de Chancy 6b (Eingang Chemin Annevelle)

Gebäude S

Öffnungszeiten:

08.00-17.00

Tribunal civil (Zivilgericht), Rue de l’Athénée 6-8 (Eingang Rue de l’Athénée)

Gebäude R

Öffnungszeiten:

07.30-18.00

Kontakt zur Sicherheitszentrale

Fragen und Antworten

Sie können Ihr ärztliches Attest mitbringen; es reicht aber auch, das Sicherheitspersonal über Ihre Metallprothese zu informieren.

Als Besucher/in, egal ob Sie zu einer Anhörung vorgeladen sind oder nicht, brauchen Sie keine bestimmten Dokumente vorzulegen.

Dagegen muss das Personal von Unternehmen und Dienstleistern eine Genehmigung einholen und beim Zugang einen Ausweis vorlegen (siehe Zugangsvoraussetzungen für Unternehmen und Dienstleister).

Ja, verbotene gefährliche Gegenstände wie Schweizer Taschenmesser oder erlaubte Selbstverteidigungsmittel (Pfefferspray usw.) werden vom Sicherheitspersonal am Eingang einbehalten und am Ausgang zurückgegeben. Illegale oder mit Ein-, Aus- oder Durchfuhrverboten belegte Gegenstände werden vom Sicherheitspersonal beschlagnahmt, das sofort die Polizei verständigt.

Ja, es gibt Schliessfächer für bestimmte verbotene, nicht gefährliche Gegenstände wie Helme oder Thermoskannen. Diese Schliessfächer stehen den Besucher/innen zur Verfügung (je nach Verfügbarkeit).

Bitte beachten Sie: Taschen oder Gepäck dürfen nicht in den Schliessfächern deponiert werden, sondern müssen mitgeführt werden. Leichte Fortbewegungsmittel (Skateboard, Rollerblades, Trottinett, Fahrrad usw.) dürfen weder in den Schliessfächern deponiert, noch an den Eingängen der Gerichtsgebäude abgestellt werden.

Teilen Sie uns Ihre Kritik oder andere Bemerkungen bitte per E-Mail mit.

Siehe auch

Standorte der Justizbehörden

Sie sollten Ihren Besuch bei den Justizbehörden vorbereiten. Hier finden Sie praktische Informationen und Zugangspläne, die Ihnen die Orientierung erleichtern.