Skip to main content

Das Mediationsbüro

Aufgabe des Mediationsbüros ist es, die Mediation als Verfahren der schnellen, vertraulichen und von der Justiz finanziell unterstützten gütlichen Streitbeilegung zu fördern; denn dieses Verfahren erlaubt es den streitenden Parteien oft, mit Unterstützung der Mediationsperson eine faire und nachhaltige Lösung ihrer Konflikte zu erarbeiten. Zu diesem Zweck informiert das Büro die Öffentlichkeit, unterrichtet die ratsuchenden Konfliktparteien, unterstützt die Einleitung des Verfahrens und genehmigt seine Finanzierung durch die Justizbehörden. Jede interessierte Person kann sich an das Mediationsbüro werden, sowohl während eines schon hängigen Prozesses, als auch – noch effizienter – vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.

Kontakt

Adresse

Adresse

Palais de justice
Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

Horaires de fin d'année du 24 décembre 2024 au 1er janvier 2025 inclus

Le bureau de la médiation sera fermé.

--> Reprise des horaires habituels indiqués ci-dessous dès le 2 janvier 2025.

Öffnungszeiten

mit oder ohne Voranmeldung

9h-12h30

Empfang
Zentralkanzlei (Greffe universel)
Haupteingang des Palais de justice
8.30-12.30 / 13.30-16.30

Telephonische Auskunft
8.30-12.30 / 13.30-16.30
Tel. +41 22 327 71 61

Schreiben Sie uns

Bureau de la médiation
Case postale 3966
1211 Genève 3

Koordination

Frau Marie-Laure CANOSA
Koordination

Aufgaben und Zuständigkeit

Die Mitglieder des Mediationsbüros spielen bei der Einleitung des Mediationsverfahrens eine Schlüsselrolle.

  • Sie empfangen, mit oder ohne Voranmeldung und unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren hängig ist oder nicht, jede interessierte Person, die sich spontan an das Büro wendet oder vom Gericht aufgefordert wurde, sich über eine Mediation zu informieren oder eine solche zu versuchen.
  • Sie erläutern Funktionsweise und Ablauf des Mediationsverfahrens.
  • Sie unterstützen eine aussergerichtliche Einigung der Parteien mittels Einleitung eines Mediationsverfahrens.
  • Wenn nötig, helfen sie bei der Auswahl einer vereidigten Mediationsperson.
  • Sie genehmigen die Finanzierung des Verfahrens durch die Justiz.

Das Büro ist als echte Schnittstelle zwischen Mediation und allfälligem Gerichtsverfahren konzipiert. So unterrichtet es beispielsweise das zuständige Gericht vom Erfolg oder Misserfolg einer Mediation, d.h. davon, ob eine einvernehmliche Lösung des Rechtsstreits gefunden wurde oder nicht.

Wenn nötig, leitet das Mediationsbüro die Konfliktparteien an andere spezialisierte Mediations- oder aussergerichtliche Streitbeilegungsstrukturen weiter, die im Einzelfall zielführender sein können; zu denken ist vor allem an das Mediationsbüro der Verwaltung, der Polizei, der Hôpitaux universitaires de Genève HUG sowie an den Service d’évaluation et d’accompagnement à la séparation parentale (SEASP).

Ferner hat das Mediationsbüro die Aufgabe, Öffentlichkeit und Fachleute über die Modalitäten der gütlichen Streitbeilegung ausführlich zu unterrichten, indem es alle sachdienlichen Informationen verbreitet und die Kohärenz der von den implizierten Stellen bereit gestellten Auskünfte gewährleistet.

Organisation

Das Mediationsbüro ist der Justiz angegliedert und befindet sich im Palais de Justice. Es setzt sich aus vereidigten Mediationspersonen zusammen, die es unter der Leitung einer Koordinationsperson betreiben und eine tägliche Anwesenheit garantieren.

Finanzielle Anreize

Der kostenlose Zugang ist ein wichtiges Argument zur Förderung der Mediation. Das Mediationsbüro gewährt auf Antrag der Betroffenen folgende finanzielle Hilfen.

  • Mediationssitzungen – Die Konfliktparteien können beim Mediationsbüro die Übernahme der Kosten für 7,5 Stunden Mediation, maximal dreimal verlängerbar, beantragen; dem Antrag wird stattgegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

          o gegenseitige und übereinstimmende Erklärungen der Konfliktparteien, eine Mediation zu versuchen;
          o Einschalten einer im kantonalen Mediationsregister eingetragenen vereidigten Mediationsperson;
          o genügend enger Zusammenhang des Konflikts mit dem Kanton Genf.
  • Co-Mediation – Wenn besondere Umstände es rechtfertigen, kann das Mediationsbüro auf Antrag der Parteien oder der beauftragten Mediationsperson auch die Kostenübernahme für die Einschaltung einer Co-Mediationsperson genehmigen.
     
  • Anwaltshonorare – Bei Bedürftigkeit und auf Antrag einer Partei kann das Büro einen Zuschuss zu ihren Anwaltskosten (2,5 Stunden) gewähren, um ihr den Einstieg in das Mediationsverfahren zu erleichtern.
     
  • Rechtsberatung – Ausnahmsweise und auf vorherigen Antrag der Mediationsperson kann das Büro die Kostenübernahme für ein Rechtsgutachten genehmigen, wenn eine schwierige Rechtsfrage im Vorfeld abgeklärt werden muss, damit eine nachhaltige Lösung gefunden werden kann.

Auswahl der vereidigten Mediationsperson

Haben sich die Konfliktparteien darauf geeinigt, ihren Streit möglichst aussergerichtlich mittels Mediation beizulegen, müssen sie eine vereidigte Mediationsperson benennen.

Kennen sie keine solche, wird ihnen das Mediationsbüro bei der Auswahl helfen. 

  • Das Büro schlägt ihnen drei Namen aus dem von der Mediationskommission geführten kantonalen Register aller vereidigten Mediationspersonen vor.
  • Diese drei Namen sind nach dem Zufallsprinzip ausgewählt; im Einzelfall kann die Auswahl auf eine bestimmte Gruppe von Mediationspersonen beschränkt werden, wenn folgende drei Kriterien zusätzlich erfüllt sind: offizielle Anerkennung durch die Mediationskommission eines besonderen Fachgebiets und allfälliger sprachlicher Kompetenzen sowie Antrag einer Konfliktpartei auf eine Mediationsperson eines bestimmten Geschlechts.

 

Das Mediationsbüro achtet hierbei streng auf die Einhaltung des Transparenz- und des Angemessenheitsgebots.

Schliesslich erleichtert das Mediationsbüro die Kontaktaufnahme zwischen den Konfliktparteien und der Mediationsperson.

Lenkungsausschuss

Mit der Umsetzung des Massnahmenbündels zur Förderung der Mediation wurde ein Ausschuss betraut, dem 2 von der Mediationskommission bezeichnete Mediationspersonen, 2 von der im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwaltschaft gewählte Anwälte bzw. Anwältinnen, 3 von der Geschäftsführungskommission der Genfer Justiz bezeichnete Richter/innen sowie der Generalsekretär der Justizbehörden als Präsident angehören.

Dieser Lenkungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Herr Patrick BECKER, Generalsekretär der Genfer Justizbehörden, Präsident
  • Herr Yves BERTOSSA, Oberstaatsanwalt
  • Frau Emmanuelle DUFOUR-IMSAND, Vize-Präsidentin des Zivilgerichts
  • Mme Michèle PERNETRichterin am Oberverwaltungsgericht
  • Frau Pascale BYRNE-SUTTON, vereidigte Mediatorin
  • Herrn Philippe SCHNEIDER, vereidigter Mediator
  • Frau Diane BROTO, Anwältin
  • Herr Philippe COTTIER, Anwalt

Der Lenkungsausschuss überwacht den Betrieb des neuen Systems zur Förderung der Mediation, indem er allfällige Schwierigkeiten offenlegt, auf die das Mediationsbüro bei seiner Arbeit stösst, und schlägt ggf. Korrekturmassnahmen vor, auch im Bereich der Information, der Sensibilisierung und der Schulung der Mediationspersonen.

Ferner verfolgt er die Entwicklung der Indikatoren und Statistiken sowie die Vergabe der finanziellen Mittel.

Ausserdem stellt er sicher, dass das gesamte System sowie die Auswahl der den Konfliktparteien vorgeschlagenen vereidigten Mediationspersonen angemessen und transparent funktionieren.

Er erstellt den jährlichen Tätigkeitsbericht zu Händen des Grand Conseil (Kantonsparlament) et der Geschäftsführungskommission der Genfer Justiz.

Schliesslich wählt er die vereidigten Mediationspersonen aus, aus denen sich das Mediationsbüro zusammensetzt.

Siehe auch

Déroulement d'une médiation

La médiation est un processus de résolution des conflits par lequel une médiatrice ou un médiateur, qui est un tiers neutre, impartial et indépendant, facilite la communication entre les protagonistes et les aide à trouver par eux-mêmes une solution équitable et durable aux conflits qui les opposent.