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Chambre constitutionnelle

Die Chambre constitutionnelle (verfassungsrechtliche Kammer) überprüft auf Beschwerde hin die Vereinbarkeit kantonaler Normen mit dem übergeordneten Recht. Ferner beurteilt sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung politischer Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene und entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Behörden.

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Rue de Saint-Léger 10
1205 Genève

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Öffnungszeiten
08.00-12.00 / 13.30-16.00

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Chambre constitutionnelle
Case postale 1956
1211 Genève 1

Zusammensetzung

Sachliche Zuständigkeit

Die Chambre constitutionnelle entscheidet über Beschwerden gegen Bestimmungen der kantonalen Verfassung, Gesetze und Reglemente des Conseil d’Etat (Kantonsregierung), in Abstimmungs- und Wahlangelegenheiten sowie in Fragen der Gültigkeit von Volksinitiativen.

Sie entscheidet ausserdem als einzige kantonale Instanz über Klagen im Zusammenhang mit Zuständigkeitskonflikten zwischen Behörden.

Organisation

Die Chambre constitutionnelle setzt sich aus 7 amtlichen Richtern/innen zusammen.

Sie tagt in der Besetzung mit 5 Richtern/innen.

Die Richter der Kammer arbeiten eng mit Juristinnen und Juristen sowie Gerichtsschreibern und -schreiberinnen zusammen, die sich um den verwaltungstechnischen Ablauf des Verfahrens kümmern und die Sitzungsprotokolle verfassen.

Die Chambre constitutionnelle erteilt keine Rechtsberatung.

Verfahren

Ihre Schritte in Kürze

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab.

1. Einreichen der Beschwerde

Sie müssen Ihre Beschwerde in einem Exemplar pro Partei, schriftlich und in französischer Sprache, datiert und unterzeichnet, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist per Post an die Chambre constitutionnelle schicken oder direkt am Schalter der Kammer oder bei der Zentralkanzlei (Greffe universel) einreichen

Ihre Beschwerdeschrift muss zwingend

  • die Tatsachen und Argumente zur Rechtfertigung Ihrer Beschwerde genau darlegen,
  • angeben, was Sie erreichen wollen und
  • alle zweckdienlichen Belege als Beilage enthalten.

 

2. Zahlung eines Kostenvorschusses

Bei Eröffnung des Beschwerdeverfahrens müssen Sie grundsätzlich einen vom Gericht angeordneten Kostenvorschuss zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Beschwerde richtet.

Diese Kosten, die verschiedene Auslagen und eine Gerichtsgebühr umfassen, sind von den Parteien zu tragen, deren Beschwerde nicht vollständig stattgegeben wurde.

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

 

3. Untersuchung

Der/die beauftragte Richter/in setzt dem/r Beschwerdegegner/in eine Frist, um sich zur Beschwerde zu äussern.

Wenn nötig, findet eine Verhandlung statt; ausserdem können weitere Ermittlungshandlungen angeordnet werden.

Die Parteien können sich am Ende des Verfahrens nochmals äussern, bevor das Gericht sein Urteil fällt.

 

4. Abschluss des Verfahrens

Der Entscheid (Urteil) mit Begründung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fragen/Antworten

Parteien, deren Anhörung angeordnet wurde, müssen persönlich erscheinen; juristische Personen benennen eine Vertretung.

Auch wenn keine Anhörung angeordnet wurde, empfiehlt es sich, persönlich an den Verhandlungen vor der Chambre des assurances sociales de la Cour de justice (Sozialversicherungskammer des Obergerichts) teilzunehmen.

Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

Reichen Ihre Mittel nicht aus, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist aber nicht kostenlos.

Sie besteht hauptsächlich in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Anwaltshonoraren und Gerichtskosten, die Sie allerdings zurückzahlen müssen, sobald Sie dazu in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Thema Unentgeltliche Rechtspflege.

 

 

Siehe auch

Cour de justice

Die Cour de justice (Obergericht) ist die kantonale Berufungs-und Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Strafverfolgungsbehörden und gegen erstinstanzlichen Urteile in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen entscheidet sie als einzige kantonale Instanz.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für die Beilegung von Konflikten zwischen Privatpersonen und kantonalen und kommunalen Verwaltungsbehörden, autonomen verwaltungsrechtlichen Anstalten sowie für mit staatlichen Befugnissen ausgestattete privatrechtliche Institutionen.

Juristische Bereitschaftsdienste und Rechtsberatung

Die Genfer Justizbehörden bieten keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an die folgenden Vereine und Institutionen.