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Commission de gestion du Pouvoir judiciaire

Die Commission de gestion du Pouvoir judiciaire (Verwaltungskommission, CGPJ) organisiert und leitet die Genfer Justiz, die in der Verwaltung der vom Grand Conseil (Kantonsparlament) zur Verfügung gestellten Mittel unabhängig ist (Selbstverwaltung). Sie definiert die strategischen Ziele und Leitlinien in den Bereichen Haushalt, Personal, Informatikmanagement , Logistik, Sicherheit und Kommunikation. In Zusammenarbeit mit dem Conseil supérieur de la magistrature und der Conférence des présidentes et présidents de juridiction stellt sie sicher, dass alle Justizbehörden kohärent handeln.

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

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Commission de gestion du Pouvoir judiciaire
Secrétariat général du Pouvoir judiciaire

Case postale 3966
1211 Genève 3

Aufgaben

Die CGPJ

  • erstellt den vierjährigen Finanzplan, den mehrjährigen Investitionsplan und das jährliche Budget der Justiz,
  • stellt den Mehrjahresstrategieplan auf und überwacht seine Umsetzung,
  • genehmigt die Risikokartierung und überwacht ihre Entwicklung,
  • weist den Gerichten und den zentralen Diensten Ressourcen zu, insbesondere bezüglich ihrer Personalausstattung, und definiert die Qualifikationsanforderungen des Personals,
  • legt die Politik der Justizbehörden in den Bereichen Personal, IT, Logistik, Sicherheit und Kommunikation fest,
  • formuliert die für das ordnungsgemässe Funktionieren der Justiz notwendigen Reglemente und Richtlinien,
  • beaufsichtigt die Steuerung von wichtigen Projekten,
  • nimmt Stellung zu den die Justizbehörden betreffenden parlamentarischen Vorstössen, insbesondere zu Gesetzes- und Reglements-Entwürfen, im Vernehmlassungsverfahren auf Bundes- und kantonaler Ebene,
  • ernennt den/die Generalsekretär/in der Justizbehörden,
  • überwacht die Arbeit der Kanzleien, des Generalsekretariats und der zentralen Dienste,
  • organisiert die interne Kontrolle, die Geschäftsprüfung und die internen Mitarbeiterbefragungen der Justizbehörden,
  • bestätigt die Wahl der Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten und
  • vertritt die Justiz in ihren Beziehungen zu den politischen Behörden.

Organisation und Zusammensetzung

Die CGPJ setzt sich zusammen aus 

  • dem Generalstaatsanwalt und dem Vorsitzenden der Cour de justice (Mitglieder von Amtes wegen),
  • 2 hauptamtlichen Richtern oder Richterinnen, von denen höchsten eine/r der Cour de justice angehören darf (gewählte Mitglieder), 
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Personals sowie deren Stellvertreter/in (ebenfalls gewählte Mitglieder).

Von Amtes wegen gehört der Generalsekretär der Genfer Justizbehörden der CGPJ mit beratender Stimme an.
 
Die 2 hauptamtlichen Richter/innen werden von der Conférence des présidentes et présidents de juridiction für 3 Jahre in die CGPJ gewählt.
 
Die beiden Personalvertreter/innen werden vom Personal der Justizbehörden ebenfalls für ein Mandat von 3 Jahren gewählt.
 
Der Generalstaatsanwalt und der Präsident der Cour de justice sind abwechselnd jeweils für ein Jahr Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der CGPJ.

Mitglieder