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Conseil supérieur de la magistrature

Der Conseil supérieur de la magistrature, Aufsichtsorgan der Justiz, sorgt für das ordnungsgemässe Funktionieren der Gerichte und der Staatsanwaltschaft und kontrolliert, dass die amtlichen, beisitzenden und stellvertretenden Richter/innen sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihr Amt mit Würde, Entschiedenheit, Energie, Sorgfalt und Menschlichkeit ausüben.

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

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Conseil supérieur de la magistrature
Case postale 3900
1211 Genève 3

Präsidentschaft

Herr Christian COQUOZ
Präsident

Zuständigkeit

Der Conseil supérieur de la magistrature

  • übt die Verwaltungskontrolle über die Tätigkeit der Richter- und Staatsanwaltschaft aus,
  • untersucht Beschwerden gegen Richter/innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bezüglich der Ausübung ihrer Funktion,
  • verhängt Disziplinarstrafen oder Massnahmen gegen Richter/innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Amtsenthebung, Anordnung einer Weiterbildung usw.),
  • entscheidet über Anträge von Richter/innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Änderung ihrer Arbeitszeit,
  • entscheidet über Anträge auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses, dem die Richter/innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Personen, die von einer Justizbehörde zu einer gesetzlich vorgesehenen Aufgabe ernannt sind, unterliegen
  • schlägt Bewerber für die Wahlen zu Justizämtern vor.

Organisation und Zusammensetzung

Dem Conseil supérieur de la magistrature gehören zwei Mitglieder von Amtes wegen an, nämlich die Präsidentin oder der Präsident des Obergerichts (Cour de justice) als Präsident und die Gereralstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt. Weitere vier Mitglieder werden von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt, nämlich zwei amtliche Richter/innen bzw. Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten und zwei der Genfer Anwaltskammer angehörende Anwältinnen oder Anwälten. Ausserdem ernennt der Conseil d’Etat (Kantonsregierung) drei Mitglieder, die weder Richter/innen, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte noch Anwältinnen oder Anwälte zu sein brauchen. Mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten des Obergerichts (Cour de justice) und der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts werden die Mitglieder des Conseil supérieur de la magistrature für drei Jahre ernannt. Sie können ein Mal wiedergewählt werden.

Sind Mitglieder abwesend, werden diese durch eine/n amtliche/n Richter/in, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt oder ein Mitglied der Anwaltskammer und ein vom Conseil d’Etat ernanntes Mitglied ersetzt.

Der Cour d'appel du Pouvoir judiciaire ist Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Conseil supérieur de la magistrature.

Mitglieder des Conseil supérieur de la magistrature

Christian COQUOZ, Präsident Präsident des Obergerichts (Cour de justice)
Olivier JORNOT Generalstaatsanwalt
Patrick CHENAUX Richter am Obergericht (Cour de justice)
Miranda LINIGER GROS Richterin am Zivilgericht (Tribunal civil)
Jean-François DUCREST Anwalt
Grégoire MANGEAT Anwalt
Fabienne BUGNON Ehemalige kantonale Angeordnete
Françoise DEMIERRE MORAND Notarin
Fabienne PROZ JEANNERET Ehemalige Richterin am Tribunal des mineurs
Florence KRAUSKOPF, Stellvertreterin Vize-Präsidentin des Obergerichts (Cour de justice)
Yves BERTOSSA, Stellvertreter Oberstaatsanwalt
Pauline ERARD, Stellvertreterin Richterin am Obergericht (Cour de justice)
Matteo INAUDI, Stellvertreter Anwalt
Bénédict DE CANDOLLE, 
Stellvertreter
Notar