Präsidentschaft
Herr Christian COQUOZ
Präsident
Zuständigkeit
Der Conseil supérieur de la magistrature
- sorgt für das ordnungsgemässe Arbeiten der Gerichte, indem er die Aufsicht über die Richter- und Staatsanwaltschaft ausübt,
- stellt sicher, dass die Richter/innen und Staatsanwälte/innen ihr Amt mit Würde, Entschiedenheit, Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Menschlichkeit ausüben,
- kontrolliert ihre Eignung sowie ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen,
- überprüft Meldungen betreffend ihre berufliche Tätigkeit,
- kann verschiedene Massnahmen ergreifen (Fortbildung, unterstützenden, begleitende und korrigierende Massnahmen, Freistellung usw.) und – falls erforderlich – Disziplinarstrafen verhängen (Verwarnung, Tadel, Geldbusse, Amtsenthebung),
- entscheidet über Anträge der Richter/innen und Staatsanwälte/innen auf Reduzierung oder Aufstockung ihrer Arbeitszeit,
- entscheidet über Anträge auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses, dem die Amtsträger der Justiz sowie die durch eine Justizbehörde zur Ausübung einer gesetzlich vorgesehenen Aufgabe bezeichneten Personen unterstehen (z.B. Sachverständige, Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen, Sachwalter in der Nachlassstundung gemäss Art. 173a und 293 ff SchKG),
- trägt durch seine Vorschläge und deren Nachverfolgung zur laufenden Verbesserung der Arbeit der Justiz bei.
Organisation und Zusammensetzung
Dem Conseil supérieur de la magistrature gehören zwei Mitglieder von Amtes wegen an, nämlich die Präsidentin oder der Präsident des Obergerichts (Cour de justice) als Präsident und die Gereralstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt. Weitere vier Mitglieder werden von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt, nämlich zwei amtliche Richter/innen bzw. Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten und zwei der Genfer Anwaltskammer angehörende Anwältinnen oder Anwälten. Ausserdem ernennt der Conseil d’Etat (Kantonsregierung) drei Mitglieder, die weder Richter/innen, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte noch Anwältinnen oder Anwälte zu sein brauchen. Mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten des Obergerichts (Cour de justice) und der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts werden die Mitglieder des Conseil supérieur de la magistrature für drei Jahre ernannt. Sie können ein Mal wiedergewählt werden.
Sind Mitglieder abwesend, werden diese durch eine/n amtliche/n Richter/in, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt oder ein Mitglied der Anwaltskammer und ein vom Conseil d’Etat ernanntes Mitglied ersetzt.
Der Cour d'appel du Pouvoir judiciaire ist Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Conseil supérieur de la magistrature.
Mitglieder des Conseil supérieur de la magistrature
| Christian COQUOZ, Präsident | Präsident des Obergerichts (Cour de justice) |
| Olivier JORNOT | Generalstaatsanwalt |
| Sylvie DROIN | Richter am Obergericht (Cour de justice) |
| Miranda LINIGER GROS | Richterin am Zivilgericht (Tribunal civil) |
| Jean-François DUCREST | Anwalt |
| Grégoire MANGEAT | Anwalt |
| Fabienne BUGNON | Ehemalige kantonale Angeordnete |
| Françoise DEMIERRE MORAND | Notarin |
| Fabienne PROZ JEANNERET | Ehemalige Richterin am Tribunal des mineurs |
| Florence KRAUSKOPF, Stellvertreterin | Vize-Präsidentin des Obergerichts (Cour de justice) |
| Yves BERTOSSA, Stellvertreter | Oberstaatsanwalt |
| Pauline ERARD, Stellvertreterin | Richterin am Obergericht (Cour de justice) |
| Matteo INAUDI, Stellvertreter | Anwalt |
| Bénédict DE CANDOLLE, Stellvertreter |
Notar |