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Conseil supérieur de la magistrature

Die Conseil supérieur de la magistrature übt die Aufsicht über die amtlichen, beisitzenden und stellvertretenden Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Judikative aus. Er sorgt für das ordnungsgemässe Funktionieren der Gerichte und vergewissert sich, dass die Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihr Amt mit Würde, Genauigkeit, Fleiss, Sorgfalt und Menschlichkeit ausüben.

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Place du Bourg-de-Four 1
1204 Genève

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Conseil supérieur de la magistrature
Case postale 3900
1211 Genève 3

Präsidentschaft

Herr Christian COQUOZ
Präsident

Zuständigkeiten

Die Conseil supérieur de la magistrature:

  • Sichert die administrative Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
  • Untersucht Beschwerden über Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ausübung ihrer Funktion.
  • Verkündet Disziplinarstrafen oder Massnahmen gegen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Amtsenthebung, Anordnung zur Absolvierung einer Berufsausbildung usw.).
  • Entscheidet über Anträge von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Änderung ihrer Arbeitsbelastung.
  • Entscheidet über Anträge auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses, dem die Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie Personen, die von einer Justizbehörde zu einer vom Gesetz vorgesehenen Aufgabe benannt sind, unterliegen.
  • Beratet bei Bewerbungen für die Justizwahlen.

Organisation und Zusammensetzung

Die Conseil supérieur de la magistrature besteht aus zwei Mitgliedern von Amtes wegen, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Cour de justice, die oder der den Vorsitz führt, und der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt. Sie besteht ausserdem aus vier Mitgliedern, die von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt werden, nämlich zwei amtlichen Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten der Judikative und zwei zugelassenen Anwältinnen oder Anwälten, sowie drei vom Staatsrat ernannten Mitgliedern, die weder Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte noch Anwältinnen oder Anwälte sein können. Mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten des Cour de justice und der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts, werden die Mitglieder des Rates für drei Jahre ernannt. Sie können einmal wiedergewählt werden.

Bei Abwesenheit der Mitglieder werden diese durch eine amtliche Richterin, einen amtlichen Richter, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt oder eine zugelassen Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt und ein vom Staatsrat ernanntes Mitglied ersetzt.

Das Cour d'appel du Pouvoir judiciaire ist die Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen des Rats.

Mitglieder der Conseil supérieur de la magistrature

Christian COQUOZ, Präsident Präsident des Cour de justice
Olivier JORNOT Generalstaatsanwalt
Patrick CHENAUX Richter am Cour de justice
Miranda LINIGER GROS Richter am Tribunal civil
Jean-François DUCREST Anwalt
Grégoire MANGEAT Anwalt
Fabienne BUGNON Ehemalige sautier des Grossen Rats der Republik und des Kantons Genf
Françoise DEMIERRE MORAND Notar
Fabienne PROZ JEANNERET Ehemalige Richter am Tribunal des mineurs
Florence KRAUSKOPF, stelly Vize-Präsidentin des Cour de justice
Yves BERTOSSA, stellv Erster Staatsanwalt
Pauline ERARD, stelly Richter am Cour de justice
Matteo INAUDI, stellv Anwalt
Bénédict DE CANDOLLE, stellv Notar